Du hast einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und bist dir unsicher, welche nächsten Schritte eingeleitet werden müssen und wer welche Verantwortungen trägt? Du fragst dich, wie ein Schutzplan aussehen kann und wie sich die weitere Arbeit mit dem Kind und den Eltern gestaltet. Ich begleite und berate dich fachlich in diesem Prozess, schule dein Team, und fungiere als Isef in dem ganzen Verfahren nach § 8a SGB VIII. Gerne schauen wir uns die Fragestellung nach präventiven Formen des Kindeswohles an. Schutzorte werden bereitgehalten und sicher gestaltet. Der Gewaltschutz regelt die ausgehende Gefahr von Mitarbeitenden, die gesonderter Betrachtung bedarf. Die Regelung hierfür findet sich im Gewaltschutzkonzept. In diesem Baustein begleite ich euch in der individuellen Gestaltung und Ausarbeitung eures Schutzplans vor Gewalt in eurer Einrichtung und eurem System.